GÖD-Vorstand ohne UG ist statutenwidrig

OTS – Pressemitteilung 19.3.2015:

Verhandlung vor dem Landesgericht Wien am 18.3.2015 bestätigt OGH-Spruch: Die Zusammensetzung eines GÖD-Vorstandes ohne UG ist statutenwidrig
Die „schwarze“ GÖD will die Ausgrenzung der parteiunabhängigen GewerkschafterInnen aus dem GÖD-Vorstand bis zum nächsten Bundeskongress (Oktober 2016) fortsetzen, fasst Reinhart Sellner, der von der UGÖD für den GÖD-Vorstand nominiert wurde, das Ergebnis des gestrigen Verhandlungstages zusammen. Das habe der Rechtsvertreter der GÖD deutlich gemacht, der die statutenwidrige Zusammensetzung des Vorstandes bis zur Neuwahl durch einen nächsten Bundeskongress für unaufhebbar erklärt hat.
Die GÖD-Spitze will keinen Parteiunabhängigen im großkoalitionären Vorstand, keine Anträge und keine Information der KollegInnen aus dem Vorstand, dessen Sitzungstermine, Tagesordnungen und Beschlüsse vertraulich sind und den Mitgliedern höchstens im Nachhinein bekannt werden, wenn das dem GÖD-Vorsitzenden Kollegen Neugebauer verhandlungstaktisch opportun erscheint. 
Der Spruch des OGH vom 22.7.2014 ist rechtsverbindlich, die GÖD-Spitzenfunktionäre wollen aber keine Umsetzung, sondern erst bis Juni/Juli 2015 die schriftliche Ausfertigung des Urteils der Erstinstanz abwarten und dann die Möglichkeiten der weitern Verschleppung durch ein neuerliches Berufungsverfahren prüfen. Die UGÖD wird dagegen eine Beschwerde beim GÖD-Schiedsgericht einbringen und Rechtsmittel gegen den derzeit statutenwidrig zusammengesetzten Vorstand einlegen, um die Rechtsverweigerung zu beenden.
Zwtl: Für eine demokratische Gewerkschaft der Mitglieder
APA, Standard, Kurier und TTZ haben am 24. Juli 2014 über den OGH-Spruch berichtet, dieser habe „eine der letzten großkoalitionären Bastionen durchlöchert“, denn er bringe „Unabhängige in den Vorstand der Beamtengewerkschaft“. Die Unabhängigen GewerkschafterInnen, so Sellner, haben mit hinhaltendem Widerstand von FCG und FSG gerechnet, die ihr bisheriges Monopol auf Information, auf ungestörtes Beschlussfassen und auf exklusives Verfügen über die von Beiträgen aller Gewerkschaftsmitglieder entstehenden GÖD-Ressourcen auch gegen das eigene Statut festhalten wollen.
Die GÖD-Führung setzt den mit dem OGH-Urteil entschiedenen Streit fort, der für viele KollegInnen nicht nachvollziehbar ist. Denn Gehaltsreform, Verwaltungsreform, Aufnahmestopp, laufende Einsparungen auf Kosten der Bediensteten und zum Schaden der Qualität der öffentlichen Dienste brauchen den vollen Einsatz der Gewerkschaft. Interne fraktions- und parteipolitische Machtkämpfe binden Kräfte und finanzielle Mittel.
Zwtl: Gemeinsam für die Interessen der KollegInnen – Join the Union, change the Union!
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen wollten und wollen diesen Streit beenden. Die UGÖD steht für eine starke, vom Engagement der KollegInnen getragene und parteiunabhängige GÖD, die kompetent und offensiv die Interessen der ArbeitnehmerInnen im öffentlichen Dienst und den ausgegliederten Betrieben gegenüber der Bundesregierung und den Parteien der Gesetzgebung vertritt, solidarisch mit allen Fachgewerkschaften des ÖGB..
Rückfragen: Reinhart Sellner, von der UGÖD für den GÖD-Vorstand nominiert
reinhart.sellner@gmx.at . Handy 06763437521
www.ugoed.at

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